Der Bundesrat hat beschlossen, den Kreis der von der Quarantäne befreiten Personen zu erweitern.
Darunter fallen momentan Kulturschaffende, die zu einer kulturellen Veranstaltung reisen, Sportler/innen, die an einem Wettbewerb teilnehmen sowie Teilnehmer/innen eines wissenschaftlichen Kongresses. Einzige Bedingung: Die zu besuchende Veranstaltung verfügt über ein Schutzkonzept. Hier, unser Schutzkonzept.
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